Allgemeine Geschäftsbedingungen

TS Brand Management

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der TS Brand Management GmbH, Luisenstraße 51, 66953 Pirmasens und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Wir bieten Ihnen für die Schuh-, Sport- und Lifestyle Industrie das komplette Servicepaket an. Unsere Stärken liegen dabei vor allem im Produktmanagement, Design & Entwicklung, Sourcing & Supply Chain Management, Marketing und Verkauf, Vertriebsmanagement und Lizenzgeschäft.

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Marktreife. Wir bieten alle unsere Kernkompetenzen voll oder in Teilen einzeln an. Weitere Informationen können Sie auf unserer Website entnehmen.

2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen z.B. für die Produktion der Produkte.

2.3 Leistungszeit

Die Leistungszeit wird individuell vereinbart.

Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch Sie zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen.

Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.

2.4 Annahmeverzug

Geraten Sie mit der Abnahme der Werke in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.5 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert

2.6 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

2.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.8 Änderungs- und Erweiterungswünsche

Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

2.9 Datenlieferung, Datenübergabe und Datenarchivierung

Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.10 Zwischenabnahmen

Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen, Design- oder Druckvorlagen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Sofern Sie diese nicht selbst begutachten können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Dabei unterliegt es Ihrer Prüfung, dass bei den zur Zwischenabnahme vorliegenden Werken alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

Bei Verzögerungen von Zwischenabnahmen, die wir nicht zu vertreten haben und die auf Ihr Verschulden zurückzuführen sind, können ggf. zusätzliche Kosten entstehen.

3. Zahlung

3.1 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

3.2 Vorauszahlung

Wir behalten uns vor, eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises (inkl. Steuer und ggf. Versand) für die Leistungen zu verlangen, sofern dies wegen dem Umfang der Arbeiten erforderlich ist.

Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Arbeiten eine Vorauszahlung (sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen) und/oder Teilabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

3.3 Abschlagszahlung

Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen prozentual zur Gesamtvergütung zu verlangen. Die prozentuale Aufschlüsselung unserer Leistung können Sie unserem Angebot entnehmen. Die Gesamtheit aller Abschlagzahlungen überschreitet zusammen nicht 90% der Gesamtvergütung einschließlich Nachtragsleistungen. Sofern wir von der Möglichkeit der Abschlagszahlung Gebrauch machen, weisen wir Sie vor Vertragsschluss in unserem Angebot explizit darauf hin.

3.4 Vorzeitiger Abbruch

Sollten Sie Ihren Auftrag vorzeitig beenden wollen, behalten wir uns vor, Ihnen die bereits erbrachten Leistungen bzw. vergeblichen Aufwendungen, jedoch mindestens 15 % des Auftragswertes, in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch auf Fertigstellung unserer Arbeiten entfällt. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.5 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Werke jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Werke erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, das Werk zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5. Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen (z.B. Zeichnungen, Abmessungen, Modelle) sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen (Markenrechte, Namensrechte). Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Freistellung

Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.4 Form und Umgang mit den Daten

Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen, Skizzen oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, sofern wir diese nicht selbst anfertigen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, haben Sie uns dies vorab mitzuteilen. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.

5.5 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Designs etc. oder sonstige Medien uns möglichst zeitnah und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig nach, wird der verursachte Mehraufwand Ihnen zu Lasten gelegt.

5.6 Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.

Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B.  ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

5.7 Verpflichtung

Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.

5.8 Ansprechpartner

Sie haben uns unter Angabe dessen Erreichbarkeit einen verantwortlichen Ansprechpartner zu nennen, welcher Entscheidungen treffen bzw. herbeiführen kann und uns für notwendige Auskünfte im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht. Den von Ihnen benannten Verantwortlichen werden wir regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten.

6. Urheberrecht und Nutzungsrechte

6.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Skizzen, Reinzeichnungen, Konzepten, Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die einfachen Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte, sofern sich dies nicht aus der Eigenart des Vertrages ergibt.

Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten. 

6.2 Sicherheitskopien

Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren. 

6.3 Urheberbenennung

Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

6.4 Schadensersatz

Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

6.5 Ihre Vorlagen und fremdes Material

Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

7. Referenzrecht

Wir räumen uns das Recht ein, die von uns erstellten Arbeiten als Referenz zu nutzen und diese in Broschüren, Prospekten, sozialen Medien sowie auf unserer Website aufzuführen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu, sofern Ihnen an den erstellen Arbeiten ein die Veröffentlich entgegenstehendes Recht zusteht (z.B. Aufnahme aus dem höchstpersönlichen Bereich). Sofern Sie die Aufnahme als Referenz bereits im Voraus ausschließen möchten, kann dies durch eine gesonderte Vereinbarung mit uns vorab vereinbart werden.

8. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

Sie haben vorab selbst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. sich die notwendigen Rechte zu verschaffen und Gebühren zu entrichten die Ihr Projekt betreffen. Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbe beraterischen Bereich an eine natürliche Person ist zudem eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse durch Sie zu zahlen, die nicht mit unserer Vergütung zu verrechnen ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht sind Sie ebenfalls zuständig. Wir werden Sie hierbei vorab informieren, falls eine unserer Leistungen von einer derartigen zusätzlichen Vergütung betroffen ist. Sollten wir hierbei für Sie in Vorkasse treten müssen, haben Sie uns den jeweiligen Betrag gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

9. Gewährleistung beim Werkvertrag

9.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

9.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

9.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

9.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

9.5 Rügeobliegenheit

Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

9.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

10. Haftung

10.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

10.3 Beauftragung von Dritten

Für Aufträge mit Dritten, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung erfolgen, haften wir nicht. In diesem Fall treten wir nur als Vermittler auf. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Ihnen und dem Dritten zustande.

10.4 Datensicherung

Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

10.5 Haftung für Inhalte

Wir haften nicht für inkorrekten Angaben in den Inhalten, die Sie uns zur Verfügung stellen. Eine Überprüfung Ihrer Inhalte (insbesondere bzgl. der Verletzung von Rechten Dritter) findet nicht statt. Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Angaben Kenntnis erlangen, werden wir diese umgehend überprüfen und ggf. entfernen bzw. nicht in unsere Arbeit einbinden. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der nicht von uns stammenden Inhalte. Wir erbringen nur die gewünschten Leistungen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

11.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

11.3 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

Contact

Talk.

+49-(0)-6331-50090-0

Meet.

Luisenstr. 51, 66953 Pirmasens

Write.

info@ts-brandmanagement.de

AGB

TS Brand Management

1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen uns der TS Brand Management GmbH, Luisenstraße 51, 66953 Pirmasens und Ihnen. Sollten Sie entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.2 Vertragsvereinbarung

Vertragssprache ist Deutsch. Kunden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass Sie uns eine Anfrage stellen und hierauf von uns ein verbindliches Angebot erhalten, welches Sie dann binnen zwei Wochen annehmen können. Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch uns findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.

1.4 Nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen

Wir sind zur nachträglichen Anpassung und Ergänzung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber bestehenden Geschäftsbeziehungen berechtigt, soweit Änderungen in der Gesetzgebung oder Rechtsprechung es erfordern oder sonstige Umstände dazu führen, dass das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht nur unwesentlich gestört ist. Eine nachträgliche Änderung der Geschäftsbedingungen wird wirksam, wenn Sie nicht innerhalb von sechs Wochen nach Mitteilung der Änderung widersprechen. Wir werden Sie bei Fristbeginn ausdrücklich auf die Wirkung Ihres Schweigens als Annahme der Vertragsänderung hinweisen und Ihnen während der Frist die Möglichkeit zur Abgabe einer ausdrücklichen Erklärung einräumen. Widersprechen Sie fristgemäß, können sowohl wir als auch Sie das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen, soweit wir nicht das Vertragsverhältnis unter den alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen fortbestehen lassen.

2. Leistungsbeschreibung

2.1 Allgemein

Wir bieten Ihnen für die Schuh-, Sport- und Lifestyle Industrie das komplette Servicepaket an. Unsere Stärken liegen dabei vor allem im Produktmanagement, Design & Entwicklung, Sourcing & Supply Chain Management, Marketing und Verkauf, Vertriebsmanagement und Lizenzgeschäft.

Wir begleiten Sie von der ersten Idee bis zur Marktreife. Wir bieten alle unsere Kernkompetenzen voll oder in Teilen einzeln an. Weitere Informationen können Sie auf unserer Website entnehmen.

2.2 Leistungserbringung

Wir sind berechtigt den Vertrag bzw. Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen z.B. für die Produktion der Produkte.

2.3 Leistungszeit

Die Leistungszeit wird individuell vereinbart.

Ist für unsere Leistung Ihre Mitwirkung erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Liefer-/Leistungszeit um die Zeit, die Sie dieser Verpflichtung nicht nachgekommen sind. Zudem behalten wir uns vor, eine erneute Kalkulation der Vergütung vorzunehmen und das, durch Sie zu entrichtende, Entgelt ggf. anzupassen.

Wünschen Sie nach der Terminierung Änderungen oder Ergänzungen, können die vereinbarten Fristen/Termine nicht mehr eingehalten werden.

2.4 Annahmeverzug

Geraten Sie mit der Abnahme der Werke in Verzug, sind wir nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs tragen Sie die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

2.5 Ausschluss der Lieferung

Postfachanschriften werden nicht beliefert

2.6 Teillieferungen

Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für Sie zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen Ihnen jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

2.7 Liefer- und Leistungsverzögerungen

Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von uns nicht verhindert werden können und welche wir nicht zu vertreten haben (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigten uns dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

2.8 Änderungs- und Erweiterungswünsche

Änderungs- und Erweiterungswünsche werden, sofern nichts Abweichendes vereinbart oder gebucht wurde, nur durchgeführt, wenn diese erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen. Auf ausdrücklichen Kundenwunsch können Änderungs- und Erweiterungswünsche jedoch durch unsere separate Beauftragung durchgeführt werden. Dies ist dann gesondert zu vergüten. Ebenfalls zu vergüten ist auch die Prüfung der Realisierbarkeit der Änderungs- und Erweiterungswünsche.

2.9 Datenlieferung, Datenübergabe und Datenarchivierung

Sie haben kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdatei der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei dennoch wünschen, haben Sie dies separat mit uns zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Ebenso obliegt es uns, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.

2.10 Zwischenabnahmen

Wir behalten uns vor, Zwischenabnahmen durchzuführen und die weitere Ausführung unserer Leistung von Ihrer Genehmigung abhängig zu machen. Hierzu zählt insbesondere die Abnahme von Konzeptentwürfen, Design- oder Druckvorlagen. Auf dieser Basis werden wir dann unsere weitere Leistung erbringen. Sofern Sie diese nicht selbst begutachten können, bevollmächtigte Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen. Soweit wir Ihnen Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten die Entwürfe und/oder Testversionen mit Ablauf der Frist als genehmigt, soweit wir keine Korrekturaufforderung erhalten. Dabei unterliegt es Ihrer Prüfung, dass bei den zur Zwischenabnahme vorliegenden Werken alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Abgelehnte Entwürfe verbleiben in unserem Eigentum und ein Nutzungsrecht wird nicht übertragen. Sie dürfen diese daher nicht verwenden, sofern wir keine abweichende Vereinbarung getroffen haben.

Bei Verzögerungen von Zwischenabnahmen, die wir nicht zu vertreten haben und die auf Ihr Verschulden zurückzuführen sind, können ggf. zusätzliche Kosten entstehen.

3. Zahlung

3.1 Preise

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

3.2 Vorauszahlung

Wir behalten uns vor, eine Anzahlung von bis zu 20 % des Gesamtpreises (inkl. Steuer und ggf. Versand) für die Leistungen zu verlangen, sofern dies wegen dem Umfang der Arbeiten erforderlich ist.

Wir behalten uns vor, bei umfangreichen Arbeiten eine Vorauszahlung (sofern hierfür sachliche Gründe vorliegen) und/oder Teilabrechnungen für bereits erbrachte Leistungen zu verlangen.

3.3 Abschlagszahlung

Wir behalten uns vor, Abschlagszahlungen prozentual zur Gesamtvergütung zu verlangen. Die prozentuale Aufschlüsselung unserer Leistung können Sie unserem Angebot entnehmen. Die Gesamtheit aller Abschlagzahlungen überschreitet zusammen nicht 90% der Gesamtvergütung einschließlich Nachtragsleistungen. Sofern wir von der Möglichkeit der Abschlagszahlung Gebrauch machen, weisen wir Sie vor Vertragsschluss in unserem Angebot explizit darauf hin.

3.5 Zahlungsverzug

Sie geraten mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei uns eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Ihnen verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3.6 Zurückbehaltungsrecht

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht Ihnen nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie Ihre Verpflichtung beruhen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Sie haben die unter einfachem Eigentumsvorbehalt stehende Werke jederzeit pfleglich zu behandeln. Sie treten einen Anspruch bzw. Ersatz, den Sie für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust der gelieferten Werke erhalten, an uns ab. Wenn Sie sich vertragswidrig verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, das Werk zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären dies ausdrücklich in Textform.

5. Ihre Verantwortlichkeit

5.1 Allgemeines

Für Inhalt und Richtigkeit der von Ihnen übermittelten Daten und Informationen (z.B. Zeichnungen, Abmessungen, Modelle) sind ausschließlich Sie selbst verantwortlich. Sie verpflichten sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen (Markenrechte, Namensrechte). Sie bestätigen mit der Übertragung von Daten an uns, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.

5.2 Freistellung

Sie halten uns von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber uns geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.

5.3 Datensicherung

Für die Sicherung der übersandten Informationen sind Sie mitverantwortlich. Wir können nicht für den Verlust von Ihren übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da wir keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernehmen.

5.4 Form und Umgang mit den Daten

Soweit nicht anders vereinbart, haben Sie uns die für Ihren Auftrag notwendigen Informationen, Skizzen oder Daten unentgeltlich und in digitaler Form zur Verfügung zu stellen, sofern wir diese nicht selbst anfertigen. Sollten Sie die Rückgabe dieser Unterlagen wünschen, haben Sie uns dies vorab mitzuteilen. Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung behalten wir uns vor, diese zu vernichten bzw. zu löschen oder für unsere Datenbank zu archivieren.

5.5 Mitwirkungspflicht

Sie sind verpflichtet, die für den Vertrag notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit wir die vertragliche Leistung durchführen können. Sie bekennen sich zur Notwendigkeit, an Ihrer Auftragsarbeit insoweit mitzuwirken, dass Sie die zur Auftragserfüllung erforderlichen Daten, Dateien und sonstige Materialien wie Texte, Bilder, Illustrationen, Designs etc. oder sonstige Medien uns möglichst zeitnah und unentgeltlich zur Verfügung stellen. Durch Ihre Mitarbeit am geplanten Projekt wird die vereinbarte Vergütung nicht berührt. Insbesondere erwerben Sie kein Miturheberrecht am jeweiligen Werk. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nicht oder nicht vollständig nach, wird der verursachte Mehraufwand Ihnen zu Lasten gelegt.

5.6 Geheimhaltung

Sie sind verpflichtet, alle Ihnen bei der Vertragsdurchführung von uns mitgeteilten und/oder bekanntwerdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

Die Schweigepflicht gilt auch für die Zeit nach Beendigung des Auftrages.

Wir verpflichten uns hierzu ebenfalls, soweit der Auftrag nicht eine Weitergabe an Dritte verlangt. Es ist uns z.B.  ausdrücklich erlaubt, die uns anvertrauten, personenbezogenen Daten im Rahmen der Leistungserbringung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Im Rahmen eines Rechtsstreites sind wir zur Wahrung unserer Interessen auch ohne vorherige Entbindung von der Schweigepflicht berechtigt, Ihre internen Informationen preiszugeben. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind.

5.7 Verpflichtung

Sie verpflichten sich, dass Sie mit den von uns zu erbringenden Dienstleistungen bzw. Werken keine gesetzes- oder sittenwidrigen Aktivitäten beabsichtigen.

5.8 Ansprechpartner

Sie haben uns unter Angabe dessen Erreichbarkeit einen verantwortlichen Ansprechpartner zu nennen, welcher Entscheidungen treffen bzw. herbeiführen kann und uns für notwendige Auskünfte im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung steht. Den von Ihnen benannten Verantwortlichen werden wir regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten.

6. Urheberrecht / Nutzungsrechte

6.1 Nutzungsrechte und Nutzungsumfang

Wir haben an den von uns erstellen Werken (z.B. auch Skizzen, Reinzeichnungen, Konzepten, Entwürfen) das Urheberrecht bzw. dass ausschließliche Nutzungsrecht bzw. Eigentumsrecht. Mit dem Erwerb der von uns erbrachten Dienstleistungen/Werke und der vollständigen Zahlung des vereinbarten Preises, sichern Sie sich lediglich die einfachen Nutzungsrechte am Dienstleistungsprodukt/Werk zum vereinbarten Zweck, erwerben daran aber keine Eigentums- oder Urheberrechte, sofern sich dies nicht aus der Eigenart des Vertrages ergibt.

Sie sind ohne ausdrückliche Zustimmung von uns nicht berechtigt, die von uns erteilten Nutzungsrechte entgeltlich oder unentgeltlich auf Dritte zu übertragen oder anderweitig an solche weiterzugeben. Die Übertragung weiterer Nutzungsrechte kann separat mit uns vereinbart werden und ist gesondert zu vergüten. Ebenso ist es ohne ausdrückliche Genehmigung untersagt die Werke zu verändern oder zu bearbeiten. 

6.2 Sicherheitskopien

Sie sind berechtigt, für den reinen Eigenbedarf Sicherheitskopien der in Ihrem Auftrag von uns erstellten Arbeiten anzufertigen und aufzubewahren. 

6.3 Urheberbenennung

Soweit wir einen Copyright-Hinweis/Urhebervermerk an unseren Arbeiten angebracht haben, dürfen Sie diesen ohne unsere Zustimmung nicht entfernen oder verändern.

6.4 Schadensersatz

Wir behalten uns das Recht vor, für jeden Verstoß gegen die vertraglichen Lizenzbedingungen, insbesondere bei Verletzung des Urheberrechts, den entstandenen Schaden geltend zu machen.

6.5 Ihre Vorlagen und fremdes Material

Sollten wir Ihre Vorlagen bzw. Daten für die Bearbeitung verwenden, haben Sie dafür Sorge zu tragen das diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind bzw. Sie über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Werden wir vom Lizenzgeber in Anspruch genommen, weil das fremde Lizenzmaterial nicht ordnungsgemäß verwandt wurde, so sind Sie uns zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verantwortlich.

7. Referenzrecht

Wir räumen uns das Recht ein, die von uns erstellten Arbeiten als Referenz zu nutzen und diese in Broschüren, Prospekten, sozialen Medien sowie auf unserer Website aufzuführen. Hiergegen steht Ihnen ein Widerspruchsrecht zu, sofern Ihnen an den erstellen Arbeiten ein die Veröffentlich entgegenstehendes Recht zusteht (z.B. Aufnahme aus dem höchstpersönlichen Bereich). Sofern Sie die Aufnahme als Referenz bereits im Voraus ausschließen möchten, kann dies durch eine gesonderte Vereinbarung mit uns vorab vereinbart werden.

8. Verwertungsgesellschaften und Künstlersozialkasse

Sie haben vorab selbst die erforderlichen Genehmigungen einzuholen bzw. sich die notwendigen Rechte zu verschaffen und Gebühren zu entrichten die Ihr Projekt betreffen. Bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbe beraterischen Bereich an eine natürliche Person ist zudem eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse durch Sie zu zahlen, die nicht mit unserer Vergütung zu verrechnen ist. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht sind Sie ebenfalls zuständig. Wir werden Sie hierbei vorab informieren, falls eine unserer Leistungen von einer derartigen zusätzlichen Vergütung betroffen ist. Sollten wir hierbei für Sie in Vorkasse treten müssen, haben Sie uns den jeweiligen Betrag gegen Vorlage eines Nachweises zu erstatten.

9. Gewährleistung beim Werkvertrag

9.1 Gewährleistungsanspruch

Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangen Sie Nacherfüllung, können wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so haben Sie Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.

9.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel

Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht Ihnen unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.

9.3 Schadensersatz für Mängel

Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

9.4 Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf Sie über.

9.5 Rügeobliegenheit

Sie müssen in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Sie trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

9.6 Verjährung

Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang, soweit es sich nicht um die Erstellung eines Bauwerks oder eines Werkes, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür handelt. In diesen Fällen beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

10. Haftung

10.1 Haftungsausschluss

Wir sowie unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz. Nur wenn wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind) betroffen sind, wird auch für grobe oder leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

10.2 Haftungsvorbehalt

Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.

10.3 Beauftragung von Dritten

Für Aufträge mit Dritten, die in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung erfolgen, haften wir nicht. In diesem Fall treten wir nur als Vermittler auf. Das Vertragsverhältnis kommt zwischen Ihnen und dem Dritten zustande.

10.4 Datensicherung

Wir führen im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernehmen jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie für die von Ihnen übermittelten Daten. Sie sind auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups Ihrer Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wir lassen bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und werden die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wir sichern jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die Sie zugreifen, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.

10.5 Haftung für Inhalte

Wir haften nicht für inkorrekten Angaben in den Inhalten, die Sie uns zur Verfügung stellen. Eine Überprüfung Ihrer Inhalte (insbesondere bzgl. der Verletzung von Rechten Dritter) findet nicht statt. Sollten wir jedoch von fehlerhaften, unzutreffenden, irreführenden oder rechtswidrigen Angaben Kenntnis erlangen, werden wir diese umgehend überprüfen und ggf. entfernen bzw. nicht in unsere Arbeit einbinden. Wir übernehmen zudem keine Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit, Qualität oder Rechtmäßigkeit der nicht von uns stammenden Inhalte. Wir erbringen nur die gewünschten Leistungen.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Gerichtsstand

Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird unser Geschäftssitz vereinbart, sofern Sie Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind.

11.2 Rechtswahl

Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach Ihrem Heimatrecht entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

11.3 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.

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